Erklärung zur Nutzung künstlicher Intelligenz (KI)

Die Welt verändert sich gerade schnell. KI ist quasi über Nacht überall aufgetaucht, und ich tue mir schwer, das Thema in ein paar einfache Sätze zu packen – ist es auch nicht. Ich setze mich viel damit auseinander, wie ich damit umgehen will, und vor allem: ob ich auf jeden Trend aufspringen muss, nur weil er gerade da ist.

Meine Haltung dazu: KI kann Grafikdesigner nicht ersetzen – und sie sollte es auch nicht. Gutes Design ist menschgemacht und menschgedacht, das sieht und spürt man. KI ist kein Designer. Sie ist ein System, das Bekanntes wiederkäut und neu ausspuckt – und auch das sieht man, wenn man genau hinschaut.

Trotzdem finde ich KI als Werkzeug nützlich, wenn man sie richtig einsetzt. Bei mir unterstützt sie einzelne Schritte in der Arbeit, etwa bei Recherche, Textentwürfen oder organisatorischen Aufgaben. Die gestalterischen Entscheidungen, die Ideen und die Verantwortung dafür bleiben bei mir.

Diese Erklärung zur Nutzung von KI gilt für www.studioraus.at.

Rechtlicher Hintergrund

Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 EU AI Act. Es gibt keine pauschale Kennzeichnungspflicht für jeden KI-unterstützten Text oder jedes bearbeitete Bild – entscheidend ist der Einzelfall (z. B. vollständig KI-generierte Inhalte ohne menschliche Prüfung, synthetische Bilder scheinbar echter Personen, Chatbots).

Transparenz zu Künstlicher Intelligenz (KI)

Wo ein Inhalt vollständig oder überwiegend von einer KI erzeugt wurde – zum Beispiel ein generiertes Bild –, kennzeichne ich das direkt an der jeweiligen Stelle. Alles andere ist von mir geschrieben, gestaltet oder zumindest inhaltlich verantwortet, auch wenn KI-Tools mir dabei geholfen haben.

Fragen dazu beantworte ich gern: office@studioraus.at